AGB 

1.Geltung und Vertragsabschluss

1.1. The PR Avenue (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart wird. Die Agentur widerspricht den AGB des Kunden ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4. Änderungen der AGB werden dem Kunden bekanntgegeben und gelten als vereinbart, sofern der Kunde den geänderten AGB binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

1.6. Angebote der Agentur sind unverbindlich.

2. Social Media Plattformen
Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Betreiber von Social Media Plattformen, wie beispielsweise Facebook und Instagram (im Folgenden „Anbieter“), es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Werbeauftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Dadurch besteht seitens der Agentur ein nichtkalkulierbares Risiko über die Entfernung von Werbeanzeigen und Werbeauftritten durch die Anbieter. Die Agentur beabsichtigt, den Kundenauftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und sich innerhalb der Richtlinien der Anbieter zu bewegen. Aufgrund der aktuell gültigen Nutzungsbedingungen der Anbieter, die eine Behauptung der Rechtsverletzung durch jeden Nutzer erlauben, wodurch folglich Inhalte gegebenenfalls entfernt werden müssen, kann die Agentur keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit online abrufbar ist.

3. Ideen- und Konzeptschutz
Hat der potentielle Kunde die Agentur bereits vor Vertragsabschluss eingeladen ein Konzept zu erstellen, so kommt die Agentur dieser Aufgabe unter folgenden Bedingungen nach:

3.1. Schon durch die Einladung des potentiellen Auftraggebers sowie durch die Annahme der Einladung durch die Agentur, treten die beiden Unternehmen in ein Vertragsverhältnis – ein Pitching-Vertrag. Auch dem Pitching-Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.2. Obwohl der potentielle Kunde noch keine Leistungspflichten übernommen hat, erbringt die Agentur bereits bei der Konzepterstellung eine kostenintensive Vorleistung.

3.3. Das Konzept untersteht sprachlich und graphisch dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Bearbeitung sowie Nutzung dieser Elemente ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4. Darüber hinaus enthält das Konzept werberelevante Ideen, welche keine Werkhöhe erreichen und damit nicht urheberrechtlich geschützt sind. Jedoch sind genau jene Ideen relevant für die Umsetzung des Auftrages und geben dem Konzept eine bestimmte Prägung. So sind auch diese Elemente des Konzeptes geschützt.

3.5. Ist der potentielle Auftraggeber der Meinung, dass die von der Agentur präsentierten Ideen bereits vor der Präsentation angedacht waren, so hat er dies der Agentur binnen 10 Tagen nach dem Tag der Konzeptpräsentation per E-Mail, unter Anführung der Beweismittel mit zeitlicher Zuordnung, bekanntzugeben.

3.6. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur für den potentiellen Kunden neue Ideen präsentierte. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.7. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zzgl. 20% Ust. befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Entschädigungszahlung bei der Agentur ein.

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.

4.2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3. Der Kunde wird die Agentur unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie über alle Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Forderung Dritter entstehen.

4.5. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten an den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Kunde die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung und einer gesonderten Vergütung.

5. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter

5.1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).

5.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.

5.3. Die Agentur wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

6. Termine

6.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

6.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur

6.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur – entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z. B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen),
im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

7. Rücktritt vom Vertrag
Die Agentur ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn

7.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;

7.2. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet.

7.3. der Auftraggeber Forderungen stellt, die dem Ehrenkodex des PRVA oder rechtlichen Vorgaben (Medienrecht, Urheberrecht, Wettbewerbsrecht ua.) widersprechen.

8. Honorar

8.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.

8.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.3. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % über- steigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

8.4. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

9. Zahlung

9.1. Die Rechnungen der Agentur werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

9.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.

9.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.

10. Präsentation

10.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

10.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentations- unterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

10.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt, und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

11. Eigentumsrecht und Urheberschutz

11.1. Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, digitale Daten), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.

11.2. Änderungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

11.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür stehen der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

11.5. Dafür steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung.
Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

12. Kennzeichnung

12.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen
auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür
ein Entgeltanspruch zusteht.

12.2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

13. Gewährleistung und Schadenersatz

13.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur zu.

13.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

13.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Agentur ist ausgeschlossen.

13.4. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.

13.5. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

13.6. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

13.7. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exkl. Steuern begrenzt.

14. Haftung

14.1. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteils- veröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

14.2. Die Agentur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässig- keit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

15. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

16.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

 

AGB
für Seminare, Coachings & Moderationen

17. Seminare & Coachings

17.1. Das vereinbarte Honorar versteht sich zzgl. Reisekosten für Kommunikationsseminare sowie -trainings außerhalb von Wien (AT). Die Rechnungsstellung für das Honorar sowie für die Reisekosten erfolgt nach dem gehaltenen Seminar/Training. Die Rechnung ist prompt ohne Abzug fällig. Die Blockbuchung von Einzeltrainings wird nach der ersten absolvierten Trainingsstunde in Rechnung gestellt. Eine Einheit eines Einzeltrainings dauert 60 Minuten.

17.2. Ton- und Videoaufzeichnungen sowie Fotoaufnahmen von Kommunikationsseminaren bzw. Kommunikationstrainings sind aufgrund urheberrechtlicher Gründe nicht gestattet. Haben Sie Interesse an einer Ton- und Videoaufzeichnung oder an einer Fotoaufnahme, so muss dies im Vorfeld detailliert abgestimmt werden.

17.3. Bei Stornierung eines Kommunikationsseminares seitens des Auftraggebers bzw. eines Klienten oder einer Klientin bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei späterer Stornierung werden 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Kann einKommunikationsseminar durch die Seminarleiterin wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, so wird sich unverzüglich um einen adäquaten Ersatz bemüht.

17.4. Bei Stornierung von Einzelstunden seitens des Klienten bzw. der Klientin bis drei Tage vor dem Trainingstermin ist es möglich, kostenfrei per E-Mail an hello@thepravenue.com zu stornieren. Bei Stornierung innerhalb einem bis zwei Tage vor dem Trainingstermin werden 25% des Honorars berechnet. Bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingstermin werden 100% in Rechnung gestellt. Für Personen mit Block-Einzeltrainings bedeutet eine Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem Trainingstermin der Verfall eines Einzeltrainings. Kann ein Einzeltraining oder ein Kommunikationsseminar durch die Trainerin wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, so fallen keine Kosten für den Klienten bzw. die Klientin an und der Termin wird verschoben.

17.5. Nach der Anmeldung sowie dem Rechnungserhalt zu Kommunikationsseminaren ist eine Anzahlung, die einen Platz im Kommunikationsseminar sichert, zu leisten. Am letzten Werktag vor dem Kommunikationsseminar müssen 100% der Rechnung beglichen sein. Bei Abbruch des Kommunikationsseminares seitens des Klienten bzw. der Klientin ist der volle Betrag fällig. Kommunikationsseminare finden ab 3 Personen pro Gruppe statt. Die Agentur behält sich das Recht vor, bis zu sieben Tage vor Beginn des Kommunikationsseminares den Termin abzusagen. Die Anzahlung wird ehestmöglich rückerstattet. Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie behält sich die Agentur das Recht vor, jegliche Seminare kurzfristig auch als Webinar durchzuführen. Dies ist vor allem der Fall, sobald von der Regierung ein Lockdown ausgerufen wird.

18. Moderationen

18.1. Das vereinbarte Honorar für Moderationen versteht sich zzgl. Spesen, Reisekosten und ggf. Reisekosten für ein Briefing. 50% des Honorars sind ein Monat vor vereinbarter Moderation fällig. Die weiteren 50% nach absolvierter Moderation. Das Honorar ist prompt ohne Abzug fällig.

18.2. Bei Stornierung einer Moderation seitens des Auftraggebers 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei späterer Stornierung werden 100% des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt. Kann eine Moderation seitens der Moderatorin wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht durchgeführt werden, so wird ein adäquater Ersatz zur Verfügung gestellt.